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   VGH Bayern, 22.02.2001 - 24 B 99.3318   

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VGH Bayern, 22.02.2001 - 24 B 99.3318 (https://dejure.org/2001,57555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.02.2001 - 24 B 99.3318 (https://dejure.org/2001,57555)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 (https://dejure.org/2001,57555)
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 A 224/14

    Sicherstellung im Eigentümerinteresse; Wegfahrsperre; Parkplatz mit

    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters ist nur erforderlich, wenn dieser geradezu in greifbarer Nähe erscheint (BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 29.03.2023 - 6 A 916/20

    Berufung; Zulässigkeit; elektronischer Rechtsverkehr; beBPo; einfache Signatur;

    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters sei nur erforderlich, wenn dieser "geradezu in greifbarer Nähe erscheine", mithin sich in Ruf- und Sichtweite seines Fahrzeugs aufhalte (unter Verweis auf SächsOVG, Urt. v. 2. März 2017 - 3 A 531/16 -, juris Rn. 20 sowie BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).

    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters oder sonst Verantwortlichen ist nur erforderlich, wenn dieser geradezu in greifbarer Nähe erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 a. a. O. Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39).

    Wer sich nicht in Ruf- oder Sichtweite seines Fahrzeugs aufhält, kann auch von der Polizei regelmäßig keine personal- und zeitaufwendigen Ermittlungen erwarten (BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 a. a. O.).

  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 2477/05
    Wenn nach alledem die elektronische Wegfahrsperre auch keinen absoluten Diebstahlsschutz zu bieten imstande ist, so verfügen mit ihr ausgerüstete Fahrzeuge jedoch erkennbar über einen relativ hohen Schutzstandard, der eine Gefahr des Diebstahls des Fahrzeuges wenig wahrscheinlich macht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2003 -5 A 4351/01-, a.a.O.; VG München, Urteil vom 19. März 2001 -M 17 K 00.1409-, a.a.O.; a.A.: BayVGH, Urteil vom 22. Februar 2001 -24 B 99.3318-, , und Beschluss vom 16. Dezember 1998 -24 B 98.1968-, .

    Es lagen auch keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass das Fahrzeug bereits seit langem mit heruntergelassener Seitenscheibe auf dem Parkplatz abgestellt war bzw. dass dies - wie etwa bei einem auf einem Flughafenparkplatz oder -parkhaus abgestellten Fahrzeug -, vgl. hierzu: BayVGH, Urteil vom 22. Februar 2001 -24 B 99.3318-, a.a.O., und Beschluss vom 16. Dezember 1998 -24 B 98.1968-, a.a.O., zu erwarten gewesen wäre.

  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 24 B 99.2709

    Polizei- und Ordnungsrecht: Platzverweis für einen Drogenhändler

    Denn die von der Polizei anzustellende Gefahrenprognose ist auf der Grundlage der im Zeitpunkt der polizeilichen Entscheidung zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu treffen (BayVGH vom 22.2.2001 -- 24 B 99.3318; Berner/Köhler, a.a.O., Anm. 10 zu Art. 2 m.w.N.).
  • VG München, 19.12.2016 - M 7 K 16.3701

    Abschleppkosten bei mobilen Halteverboten

    Nach der Rechtsprechung sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung keine hohen Anforderungen an die Ermittlung des Betroffenen zu stellen (BayVGH, U. v. 22.2.2001 - 24 B 99.3318 - juris Rn. 39).

    Wer sich nicht in unmittelbarer Nähe, etwa in Ruf- oder Sichtweite zu seinem Fahrzeug befindet, kann von der Polizei keine personal- und zeitaufwändigen Ermittlungen erwarten (BayVGH, U. v. 22.2.2001 - 24 B 99.3318 - juris Rn. 39; Hamburg. OVG, U. v. 22.2.2005 - 3 Bf 25/02 - juris Rn. 36).

  • VG München, 04.04.2012 - M 7 K 11.5259
    Insbesondere ist ein Diebstahl des Fahrzeugs nicht deshalb ausgeschlossen gewesen, weil das Fahrzeug nach Vortrag des Klägers über eine elektronische Wegfahrsperre verfügt (vgl. BayVGH vom 22.2.2001 Az. 24 B 99.3318 RdNr. 32; OVG Sachsen vom 13.9.2011 Az. 3 A 508/11 RdNr. 7 -juris-).

    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, dass ein polizeiliches Einschreiten zu unterbleiben hat, wenn die Sache wertlos oder so geringwertig ist, dass ein Interesse des Berechtigten an der Sicherstellung verneint werden kann; ebenso, wenn die Sicherstellung durch sofortige Benachrichtigung eines Berechtigten oder durch einfach zu treffende Sicherungsmaßnahmen an der Sache vermieden werden kann (Berner/Köhler/Käß, PAG, RdNr. 21 zu Art. 25; BayVGH vom 11.11.1996 Az. 24 B 95.3946; vom 16.1.2001 Az. 24 B 99.1571 RdNr. 33; vom 22.2.2001 Az. 24 B 99.3318 RdNr. 36).

  • VG München, 03.04.2013 - M 7 K 13.159
    Der Eigentümer und der rechtmäßige Inhaber der tatsächlichen Gewalt sollen durch die Sicherstellung vor Verlust oder Beschädigung der Sache geschützt werden (BayVGH, U. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 - Rz 27 u. U. v. 16. Dezember 1998 - 24 B 98.1968 - Rz 24).

    Besondere Anforderungen an die Art oder den Wert der Sache werden vom Gesetz nicht gestellt; das Vorliegen einer gegenwärtigen oder konkreten Gefahr ist ebenso wenig erforderlich (BayVGH, U. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 - Rz 27, 30).

  • VG München, 03.08.2017 - M 7 K 16.3387

    Abschleppen von Behindertenparkplatz

    Die Polizei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vor Einleitung eines Abschleppvorgangs zunächst zu versuchen, den Halter zu ermitteln und informieren (std. Rspr., siehe u. a. BayVGH, U.v. 16.1.2001 - 24 B 99.1571 - juris Rn. 36, BayVGH, U. v. 22.2.2001 - 24 B 99.3318 - juris Rn. 39, BayVGH, B.v. 13.8.2003 - 24 ZB 03.1149 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 02.03.2017 - 3 A 531/16

    Sicherstellung Pkw, Cabriolet, Kosten; Abschleppmaßnahme, Polizeipräsenz,

    Eine vorherige Benachrichtigung des Halters ist nur erforderlich, wenn dieser "geradezu in greifbarer Nähe erscheint" (BayVGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, juris Rn. 39; offengelassen von BayVGH, Urt. v. 11. Dezember 2013 - 10 B 12/2569 -, juris Rn. 19).
  • VG Aachen, 20.07.2011 - 6 K 1228/10

    Heranziehung des Eigentümers eines Kleinkraftrades zu den Kosten der

    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt jedoch auch, dass eine Sicherstellung dann zu unterbleiben hat, wenn die Sache wertlos oder so geringwertig ist, dass ein Interesse des Berechtigten an der Sicherstellung verneint werden kann, vgl. hierzu: VG Aachen, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 2477/05 -, a.a.O.; VG München, Urteil vom 18. Juni 2003 - M 7 K 02.3668 -, ; VG Dresden, Urteil vom 11. Dezember 2002 - 14 K 2591/98 -, ; Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 22. Februar 2001 - 24 B 99.3318 -, .
  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.1597
  • VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
  • VG München, 10.07.2013 - M 7 E 13.1920
  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.5029

    Versetzung eines Pkw wegen Parkens in einer Engstelle

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